Bewohnerparkausweis beantragen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Online Prozesse
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Hier finden Sie die Liste der Straßen, welche zu Bewohnerparkgebieten zählen:
Nr. 100 Bereich Kernstadt:
- Aalener Straße
- Adelbergergasse
- Adelmannsgasse
- Amtsgasse
- An der Mauer
- Apothekergasse
- Bachgasse
- Badgasse
- Brauergasse
- Färbergasse
- Goldschmiedgasse
- Hafnergasse
- Hirtengasse
- Klopfergasse
- Kürschnergasse
- Marienstraße
- Marktplatz
- Oberamtsstraße
- Obere Straße
- Pfarrgasse
- Postgasse
- Philipp-Jeningen-Platz
- Priestertörle
- Priestergasse
- Schmiedstraße
- Secklergasse
- Spitalstraße
- Stadtfischergasse
- Sulzgasse
- Zollgasse
Nr. 300 Bereich Am Stelzenbach:
- Am Stelzenbach
- Sebastian-Merkle-Straße
- Bergstraße
- Peutinger Straße (westlicher Teil)
- Am Rosengarten
Nr. 200 Bereich Schloßvorstadt:
- Schloßvorstadt
Nr. 500 Bereich Dürerstraße:
- Dürerstraße
- Grünewaldstraße
- Karl-Stirner-Straße
Nr. 600 Bereich Gartenstraße:
- Gartenstraße
Verfahrensablauf
In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Fristen
keine Angaben möglich
Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Kosten
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Sonstiges
siehe Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.