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HERZLICH WILLKOMMEN

AUF UNSEREM BÜRGERSERVICEPORTAL

Liebe Bürgerinnen & Bürger,

wir begrüßen Sie herzlich in unserem digitalen Rathaus und freuen uns, Sie bei Ihrem nächsten Behördengang unterstützen zu können.

Alle Informationen zu unseren Dienstleistungen, Lebenslagen, Formularen und Online-Services finden Sie hier übersichtlich dargestellt. Zuständige Ansprechpartner und verantwortliche Ämter können hier schnell gefunden werden. Unabhängig von unseren Rathaus-Öffnungszeiten können Sie sich so rund um die Uhr informieren, Ihr Anliegen vorbereiten und Anträge direkt online einreichen.

Sie benötigen Hilfe?

Für alle weiteren Fragen und sonstige Anliegen rund um unser Bürgerportal stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zur Verhinderung der Verbreitung des Co­rona-Virus und der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung er­lässt die Stadt Ellwangen folgende Allgemein­verfügung:

Zur Verhinderung der Verbreitung des Co­rona-Virus und der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung er­lässt die Stadt Ellwangen folgende Allgemein­verfügung:

1. Das Betreten der Räumlichkeiten der Stadtverwaltung (Rathaus Ellwangen mit den Außenstellen in der Priestergasse 9, Obere Straße 1, der Tourist-Info in der Marienstraße 1, sowie der Geschäftsstelle in Pfahlheim) ist nur folgenden Personen gestattet:

a) Immunisierten Personen

b) Genesenen Personen

c) Nicht-immunisierte Personen, sofern sie asymptomatisch sind und einen auf sie ausgestellten  
 negativen Anti­gen- oder PCR-Testnachweis vorlegen.

2. Weiter ist das Betreten der unter Nr. 1 aufgeführten Räumlichkeiten der Stadtverwaltung al­len Personen nur unter Verwendung ei­ner medizinischen Gesichtsmaske gestattet, mit Ausnahme der un­ter § 3 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 der Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infek­tionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) fallenden Personen.

3. Diese Verfügung tritt am Montag 13.12.2021 in Kraft und endet am 21.01.2022.

 

BEGRÜNDUNG:

Dem Oberbürgermeister der Stadt Ellwangen steht als Leiter der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage von § 44 Abs. 1 Satz 1 GemO die Befugnis zu, im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Hausrechts notwendige Regelung zur Aufrechterhaltung eines ge­ordneten Dienstbetriebes zu treffen.

Aufgrund der aktuell anhaltenden sehr schwierigen pandemischen Lage, welche auf Infektionen mit dem Coronavi­rus zurückzuführen ist, besteht vorliegend die Notwendigkeit Regelungen zum Betre­ten der Dienststellen der Stadtverwaltung Ellwangen zu treffen. Das Infektionsgeschehen und die Ausbreitung des Coronavirus ist insbesondere im Ostalbkreis inzwischen besorgniserregend.  

Die unter Ziff. 1 und 2 genannten Maßnah­men sind notwendig, um Beschäftigte zu schützen, die insbesondere vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind und/oder, die nicht geimpft werden kön­nen. Für diesen Personenkreis liegt ein erhöhtes und besonderes Schutzinteresse vor. 

Weiterhin muss verhindert werden, dass sich das Corona-Virus innerhalb der Belegschaft der Stadtverwaltung in großem Maße ausbreitet, da ansonsten die Stadtver­waltung im Extremfall nicht mehr handlungsfähig wer­den könnte, was den Dienstbetrieb erheb­lich gefährden würde.

Durch diese Allgemeinverfügung wird das Grundrecht der allgemeinen Handlungs­freiheit gem. Art 2 Abs. 1 GG eingeschränkt. Die Maßnahmen sind jedoch verhältnismä­ßig. Der Zutritt zu den unter Nr. 1 aufgeführten Räumlichkeiten nach der „3G“- Regelung mit dem erhöhten Schutz einer medizinischen Gesichtsmaske ist geeignet, um die Ver­breitung des Coronavirus in den Räumlichkeiten zu verhindern und damit den Dienstbetrieb dauerhaft und verlässlich aufrecht erhalten zu können. Sie sind auch geeignet, um be­sondere vulnerable Beschäftigte zu schüt­zen. Mildere Maßnahmen sind nicht ersichtlich.

Die Allgemeinverfügung wird für einen Zeitraum von 6 Wochen erlassen, da davon auszugehen ist, dass die verstärkten Impfaufrufe und Impfangebote sowie die verschärften Einschränkungen nach der aktuellen Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Aus­breitung des Coronavirus des Landes Ba­den-Württemberg einen Rückgang des Infektionsgeschehens zur Folge haben wer­den, wodurch dann diese Einschränkungen nicht mehr notwendig sein werden.

Diese Allgemeinverfügung wird am 09. Dezember 2021 öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft (§ 41 Abs. 4 LVwVfG) und endet am 21. Januar 2021.

Michael Dambacher
Oberbürgermeister

 

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb ei­nes Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Ellwangen (Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen) Wider­spruch eingelegt werden.

Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung (§ 28 IfSG i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG).

Es besteht die Möglichkeit, beim Verwal­tungsgericht Stuttgart einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wir­kung zu stellen.

 

Zutritt zu städtischen Dienststellen nur noch mit 3G-Nachweis

Angesichts der aktuell schwierigen Pandemielage mit einer hohen Inzidenz- und Hospitalisierungsrate hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung für den Zutritt der städtischen Dienststellen erlassen.

Ab Montag, 13.12.2021, gilt für das Rathaus Ellwangen mit den Außenstellenin der Priestergasse 9, Obere Straße 1, der Tourist-Info in der Marienstraße 1, sowie für die Geschäftsstelle in Pfahlheim als Zugangsvoraussetzung für die Kundinnen und Kunden die Vorlage eines Nachweises über ihre Impfung, ihre Genesung oder eines tagesaktuellen Anti­gen- oder PCR-Tests. Damit gelten für sie dieselben Regelungen wie für die Beschäftigten der Stadt.     

Das Rathaus und die städtischen Dienststellen bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet und sind zu den üblichen Dienstzeiten zugänglich. Um Wartezeiten und Personenkontakte zu reduzieren, wird jedoch dringend darum gebeten, Termine mit den zuständigen Dienststellen zu vereinbaren. Zu Ihrem eigenen Schutz sowie zum Schutz unserer Beschäftigten bitten wir Sie außerdem zu prüfen, inwiefern Ihr Anliegen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erledigt werden kann.

Die städtischen Kontaktdaten können der Homepage unter der Rubrik „Rathaus und Service - Verwaltung - Ämter“ entnommen werden. Gerne können Sie sich auch über unsere Infozentrale mit der zuständigen Dienststelle verbinden lassen (Telefon: 07961/84-0).

Wir bitten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen!

- Haupt-, Personal und Organisationsamt -

Rathaus
  • Stadtverwaltung Ellwangen
  • Spitalstraße 4
  • 73479 Ellwangen

Montag:08:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 16:00 UhrDienstag:08:00 bis 14:00 UhrMittwoch:08:00 bis 14:00 UhrDonnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 18:00 UhrFreitag:08:00 bis 12:00 UhrSamstag:geschlossen

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